Informationen Studium KW
Zulassungsbeschränkung
Wichtig: Das Studium der KW kann nur noch im Wintersemester begonnen werden. Zur Zeit besteht KEINE Zulassungsbeschränkung! Sie dürfen daher das unten stehende Informationsblatt ignorieren.
Für einen Studienplatz im Nebenfach „Kognitionswissenschaft (B.A. und B.Sc.)“ müssen Sie sich direkt an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg bewerben. Für das Bewerbungsverfahren gilt folgendes:
1. Der Studienbeginn: Das Studium im Nebenfach „Kognitionswissenschaft“ an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg kann nur im Wintersemester aufgenommen werden.
2. Die Bewerbung: Für das Nebenfach „Kognitionswissenschaft“ erfolgt die Bewerbung beim Studentensekretariat der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Postfach, 79085 Freiburg. Dort sind auch die Bewerbungsunterlagen erhältlich. Voraussichtlich ab Anfang Juni stehen diese ebenso im Internet zum Download (www.uni-freiburg.de => ZSA (Zentralstelle für studentische Angelegenheiten) bereit.
(a) Das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (HZB), einer einschlägigen fachgebundenen HZB bzw. einer ausländischen HZB, die von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannt worden ist, und
(b) Ggf. der Nachweis über vorhandene berufliche/praktische Tätigkeiten.
Sind Sie Nicht-EU-Ausländer ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung, richten Sie Ihre Bewerbung bitte an die Abteilung für Ausländerstudium der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, ZSA, 79085 Freiburg.
Bewerbungsschluss ist für das Wintersemester der 15. Juli eines (Ausschlussfrist). Entscheidend ist der Eingang der Bewerbungsunterlagen, nicht der Poststempel.
Übersteigt die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber die Anzahl der angebotenen Studienplätze zum ersten Fachsemester, so erfolgt eine Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber nach dem Grad ihrer Qualifikation. Die Plätze werden gem. § 6 Abs. 1 Hochschulzugangsgesetz wie folgt vergeben:
- 10% nach Wartezeit
- 90% nach einem Auswahlverfahren
3. Das Auswahlverfahren:
(a) Die Auswahl erfolgt aufgrund der schulischen und außerschulischen Leistungen der Bewerber/innen, die in folgenden Schritten bestimmt werden:
(1) Bewertung der schulischen Leistungen:
Die in der gymnasialen Oberstufe in
3. der bestbenoteten, fortgeführten modernen Fremdsprache (bei mehreren Fremdsprachen wird zunächst vorrangig der in allen vier Halbjahren der Oberstufe belegte Kurs, sodann vorrangig der mit dem besten Ergebnis abgeschlossene Kurs gewertet) und
4. Psychologie bzw. der bestbenoteten Naturwissenschaft
erreichten Punkte (max. je 15 Punkte) werden unabhängig davon, ob das Fach in allen vier Halbjahren belegt wurde oder ob es in die allgemeine Durchschnittsnote eingegangen ist (geklammerter Wert), addiert, und durch die Anzahl der Halbjahreskurse (max. 16) geteilt. Die sich ergebende Zahl wird auf eine Dezimalstelle hinter dem Komma berechnet und nicht gerundet.
(2) Bewertung der außerschulischen Leistungen:
Bei den Bewerberinnen und Bewerbern, die eine mindestens halbjährige ununterbrochene berufliche/praktische Tätigkeit im Bildungs- oder Gesundheitswesen nachweisen, wird die gemäß (1) ermittelte Punktzahl um einen Punkt angehoben.
(b) Entsprechend der gemäß unter (a) ermittelten Punkte wird eine Rangliste der Studienbewerber/innen, beginnend mit der höchsten Punktzahl, gebildet, auf deren Grundlage das Studentensekretariat nach Entscheidung durch den Rektor die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide erteilt. Die nicht ausgewählten Teilnehmer/innen nehmen an den Nachrückverfahren nach der Rangliste teil.
4. Die Informationen zum Studienanfang: Kurz vor Beginn der Vorlesungszeit (i.d.R. Anfang Oktober) werden besondere Einführungsveranstaltungen mit konkreten Studienhinweisen durchgeführt. Hierzu werden Sie gesondert eingeladen. Über das Lehrangebot informieren u.a. das im Freiburger Buchhandel erhältliche Vorlesungsverzeichnis der Universität und das kommentierte Vorlesungsverzeichnis auf der Homepage des Instituts (http://cognition.iig.uni-freiburg.de).
5. Beginn der Lehrveranstaltungen: Die Lehrveranstaltungen beginnen i.d.R. in der ersten Semesterwoche (im Normalfall Mitte April im Sommersemester bzw. Mitte Oktober im Wintersemester).
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Für weitere fachbezogene Fragen wenden Sie sich bitte an ???
