Taxele de Studiu la UNI Freiburg
STUDIENGEBUEHREN - wer kann sich befreien lassen? UEber die Befreiung von der Gebuehrenpflicht entscheiden die jeweiligen Hochschulen und Berufsakademien auf Antrag des Einzelnen. Die Antraege muessen vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt werden. Von der Gebuehrenpflicht koennen sich befreien lassen: - Studierende, die ein Kind unter acht Jahren pflegen und erziehen - Studierende, deren Geschwister (mindestens zwei!) an einer Hochschule, Berufsakademie, der Filmakademie Baden-Wuerttemberg oder der Popakademie Baden-Wuerttemberg immatrikuliert sind oder waren und dort Studiengebuehren entrichten oder fuer mindestens sechs Semester entrichtet haben - Studierende mit Behinderungen oder Krankheiten, die sich studienerschwerend auswirken - Studierende, die ein Parallelstudium absolvieren, fuer den Studiengang mit der kuerzeren Regelstudienzeit - Studierende, die eine weit ueberdurchschnittliche Begabung aufweisen oder im Studium herausragende Leistungen erbringen - beurlaubte Studierende - Doktorandinnen und Doktoranden - Studierende im Praxissemester - Medizinstudentinnen und -studenten im Praktischen Jahr - auslaendische Studierende, die im Rahmen eines Austauschprogramms (ERASMUS) an einer baden-wuerttembergischen Hochschule studieren - auslaendische Studierende, die nicht aus einem EU-Mitgliedsstaat, Island, Liechtenstein oder Norwegen kommen - sofern sie vor dem 28. Dezember 2005 an einer baden-wuerttembergischen Hochschule oder Berufsakademie immatrikuliert waren und keinen Anspruch auf ein Studiengebuehrendarlehen der Landesbank haben. Das Studium muss innerhalb der Regelstudienzeit zuzueglich vier weiterer Semester abgeschlossen werden. Bei einem Fachwechsel nach dem 28.12.2006 kann der Anspruch auf eine Befreiung entfallen! - andere auslaendische Studierende, die keinen Anspruch auf ein Darlehen haben (EU/EWR-Buerger/innen, Bildungsinlaender/innen, heimatlose Auslaender/innen), sofern die Hochschule ein besonderes Interesse an der Bildungszusammenarbeit mit dem Herkunftsland hat (Einzelfallpruefung durch die Hochschule).