Master of Science
Der Masterabschluss stellt einen weiteren berufsqualifizierenden Abschluss dar. Der Mastergrad entspricht gegenüber den herkömmlichen Hochschulabschlüssen einem Diplom- oder Magisterabschluss an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule. Zulassungsvoraussetzung für Masterstudiengänge ist in jedem Fall ein erster berufsqualifizierender Abschluss (z.B. Bachelor, Diplom, Magister oder ein Staatsexamen). Die Zulassung zum Masterstudium kann von weiteren Kriterien abhängig gemacht werden. Nähere Informationen und die Bewerbungsformulare erhalten Sie hierzu auf den Webseiten der Studiengangkoordinatorin. Entsprechend einem Beschluss der Kultusministerkonferenz berechtigen Masterabschlüsse der Universitäten und der Fachhochschulen grundsätzlich zur Promotion; ein Eignungsfeststellungsverfahren findet nicht statt. |
| Folgende Masterstudiengänge werden an der Technischen Fakultät angeboten:. |
Fresher-Introduction to the examination rules for Microsystems Engineering Fresher-Introduction to the examination rules for Applied Computer Science |
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