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Promotionsablauf

Zuständige Sachbearbeiterin: Frau Grünwald, Dekanat

Informationen zum Promotionsverfahren
nach der Promotionsordnung der Universität Freiburg für das Fach Informatik an der Technischen Fakultät

Hinweis: 

 

 

 

Bevor der Promovend mit der Promotionsarbeit beginnt, sollte er über den Betreuer der Promotion (Doktorvater) einen Antrag auf Annahme als Doktorand an den Dekan der Fakultät stellen.
Bitte Lebenslauf und Zeugniskopien beifügen.
Dies ist notwendig, damit vorab geprüft werden kann, ob die allgemeinen Voraussetzungen zu einer Zulassung zur Promotion gem. Promotionsordnung überhaupt gegeben sind.
Ablaufplan    
1. Anmeldung zur Promotion:  
 
  • Zulassungsantrag des Bewerbers mit Unterlagen (§ 5 PO) an den Dekan der Fakultät für angewandte Wissenschaften
2.

Entscheidung über die Zulassung durch den Dekan als Promotionsausschußvorsitzenden (§ 6 PO)
 
  • innerhalb 3 Wochen nach Eingang des Zulassungsantrages
3.

Begutachtung der Dissertation durch zwei vom Promotionsausschuß bestellte Gutachter innerhalb von 2 Monaten (§ 8 PO)
4.

Nach Eingang des letzten Gutachtens ist den Professoren der Fakultät 2 - 4 Wochen lang Einsicht zu gewähren (§ 9 PO)
 
  • geschieht durch fakultätsinternen Umlauf
5. Beschluß über die Beurteilung / Annahme der Dissertation durch den Vorsitzenden
 
  • Zulassung zur Disputation (§ 9 PO)
6.

Nach Annahme der Dissertation beruft der Promotionsausschuß die Prüfungskommission (§ 10 PO)
 
  • Prüfungskommission:
besteht aus den 2 Gutachtern und 2 weiteren Professoren der Fakultät.
 
  • Bestellung des Kommissionsvorsitzenden (darf nicht gleichzeitig Gutachter sein) durch den  Promotionsausschuß
7. Terminfestsetzung der öffentl.Disputation (§ 12 PO) durch den Promovenden
8. Disputation  
 
  • universitätsöffentlich
9.

Bekanntgabe der Gesamtnote durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission im Anschluß an die Disputation (§13 Abs. 4 PO)
10.

Veröffentlichung der Dissertation innerhalb eines Jahres nach der Promotion (§15 PO)
   
11. Nach Erfüllung der Veröffentlichungspflicht:  
 
  • Aushändigung der Urkunde durch den Dekan (§ 16 Abs. 1 PO) oder schriftliche Begründung der Ablehnung des Promotionsgesuchs (§ 16 Abs. 3 PO)

Zum Erlangen der Promotionsurkunde, bitte den Laufzettel vollständig ausgefüllt beim Dekanat der Technichen Fakultät abgeben!