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Information für FH-Absolventen

Unbenanntes Dokument

Unter bestimmten Voraussetzungen könne FH-Absolventen mit FH-Diplomabschluß an der Technischen Fakultät promovieren:

Aufgrund der Promotionsordnung der Fakultät können Fachhochschulabsolventen als Doktoranden angenommen werden, wenn ihre Abschlussnote mindestens 2.0 und ihre Eignung in einem sogenannten Eignungsfeststellungsverfahren festgestellt worden ist. Das Eignungsfeststellungsverfahren darf laut Promotionsordnung zwei Semester nicht überschreiten.

Hierfür sind folgende Unterlagen nötig:

2 Gutachten von FH-Professoren

Kopie des FH-Diplom-Zeugnis

Lebenslauf

Antrag auf Annahme

ausgearbeiteten Plan, (Betreuer und Studiendekan sollten dies zusammen besprechen) welche Vorlesungen der Kandidat besuchen soll (s. unten)

Darüber hinaus enthält die Promotionsordnung aber keine weiteren Vorgaben.                    

Es sollen von FH-Absolventen Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von etwa 24 SWS gefordert werden, davon jeweils etwa die eine Hälfte im Grundlagenbereich und die andere Hälfte im Bereich des Gebietes, in dem die Dissertation angefertigt werden soll.
Die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen wird durch Scheine oder studienbegleitende Prüfungen nachgewiesen. Es muss keine davon unabhängigen, punktuellen Abschlussprüfungen für einzelne LV oder das Eignungsfeststellungsverfahren insgesamt geben. Die erzielten Noten der Einzelprüfungen spielen keine Rolle. (Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme genügt.)
Der beim Promotionsausschuss zu stellende Antrag soll das vom Kandidaten geforderte Programm, die Prüfungsmodalitäten und auch den Zeitraum, in dem die Leistungen erbracht werden sollen, festlegen. Letzteres ist u. a. deshalb erforderlich, weil FH-Absolventen sich jederzeit, also auch während der Vorlesungszeit in einem bereits laufenden Semester, um die Annahme als Doktorand bewerben können.