Prüfungsamt (Diplom Hydrologie)
Aktuelles
Aufhebung der Prüfungsordnung
Aufhebung der Prüfungsordnung
Gemäß Art. 2 der Satzung zur Aufhebung der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Hydrologie können Diplomprüfungen letztmalig bis zum 31.März 2011 (Ausschlussfrist) abgelegt werden. Dies beinhaltet auch die Anfertigung und Abgabe der Diplomarbeit.
Bachelor/Master
Seit 2005 gibt es den B.Sc. Umweltnaturwissenschaften und seit 2008 den M.Sc. Hydrologie
Wichtige Informationen für Studierende der Magister(MSc)- und Diplomstudiengänge zum Thema "Beurlaubung im Zusammenhang mit der Zulassung zu Abschlussprüfungen"
Nach Rücksprache mit der Universitätsverwaltung werden Sie hiermit darüber informiert, dass Studierende nur dann zur Diplom- / Magisterabschlussprüfung zugelassen werden können, wenn sie im Moment der Zulassung als ordentliche Studierende immatrikuliert und nicht beurlaubt sind. Anders formuliert bedeutet dies, dass diejenigen Studierenden, die beurlaubt sind, sich nicht zur Abschlussprüfung anmelden können!
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Zulassungsvoraussetzungen bereits ein (oder mehrere) Semester zuvor vollständig erbracht wurden, der Moment der Zulassung zur Prüfung ist ausschlaggebend.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt. (23.11.2007)
Wichtige Information bezüglich der Immatrikulation während Abschlussprüfungen
Gemäß § 17 der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO) der Universität Freiburg vom 20.09.2007 müssen Prüfungskandidaten/-kandidatinnen bis zur Erbringung der letzten Prüfungsleistung (mündliche oder schriftliche Prüfung bzw. Abschlussarbeit), einschließlich einer gegebenenfalls erforderlichen Wiederholung, an der Universität Freiburg immatrikuliert sein.
Weitere Informationen im Studierendenportal
Neuerung in Bezug auf die Bescheinigung von Prüfungsunfähigkeit.
Sollten Sie aus Krankheitsgründen nicht zu einer Prüfung antreten können bzw. sollten Sie während der Bearbeitungszeit für Ihre Diplom-, Magister-, Master- oder Bachelorarbeit erkranken, müssen Sie gem. der für Sie geltenden Prüfungsordnung unverzüglich ein s.g. formgerechtes Attest vorlegen. Um Missverständnissen vorzubeugen legen Sie im Krankheitsfall Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt bitte das Formblatt " Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit" vor. Das vollständig ausgefüllte Formblatt reichen Sie dann bitte umgehend beim Prüfungsamt ein.
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung finden Sie auf den Internetseiten des Instituts für Hydrologie
Formulare/Merkblätter
Information für Darlehensnehmer (BaföG)
Formblatt "Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit"
Das Formular zur Vergabe der Diplomarbeit erhalten Sie im Institut für Hydrologie.
Anmeldung zu den Prüfungen
Die Anmeldung zu den Prüfungen findet spätestens vier Wochen vor der jeweiligen Prüfung im Prüfungsamt statt. Bitte bringen Sie das entsprechende Formular sowie alle erforderlichen Unterlagen mit.
Adressänderung
Bitte nehmen Sie Adressänderungen an den SB-Terminals (UB, Rektorat, RZ) vor.
Emailadressänderung
Bitte sorgen Sie dafür, dass wir immer Ihre aktuelle Emailadresse haben. Geben Sie Ihre Emailadresse an den SB-Terminals (UB, Rektorat, RZ) oder über die MyAccount-Seite an.
