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Aktuelles

Willkommen auf der Homepage des Prüfungsamtes für Wirtschaftswissenschaften

 

Sprechzeiten: hier

16.05.2013Frau Kaiser hat vom 21. - 24.05.2013 Urlaub
Die Mittwoch-Sprechstunde fällt aus.
 
   
>>>Infoveranstaltung des WiWi-Prüfungsamtes zur Änderung des Prüfungsmodus ab dem Wintersemester 2013/14 
>>>Erklärung zur o.g. Änderung  
    
>>>Wichtige Informationen zum Studium  
30.04.2013

Anmeldezeitraum Sommer 2013 Termin 01

Abschlussklausurplan Sommer 2013 Termin 01

Wiederholungsklausurplan Sommer 2013 Termin 02

 
 

M.Sc. VWL & M.Sc. Economics & B.Sc. BWL: Bei erneuter Anmeldung zu einer nichtbestandenen Prüfung aus dem Termin 01 nehmen Sie bitte im Termin 02 die gleiche Prüfungsnummer! Drucken Sie nach der Anmeldung Ihre Leistungsübersicht als Beleg aus. Danke 

M.Sc. VWL & M.Sc. Economics & B.Sc. BWL: For registrating the re-take-exam. Please take the same number as in term 01. For technical reasons there are no more registration-lists in front of the examination office. Please print your application summary while registrating for the exams in the system. (pdf-transcript)

M.A. (MEP/MF/MIE): You can check the registration-list in front of the examination office. (like before)
B.Sc. VWL und Diplom-VWL: Es werden weiterhin Anmeldelisten zur Kontrolle ausgehängt.

 
    
24.10.2012 Mitteilung der JSLMit dem 23. BAföG-Änderungsgesetz vom 27.10.2010 wurde die Möglichkeit des Teilerlasses des erhaltenen Dahrlehens aufgrund guter Leistungen oder schnellen Studiums aufgehoben. Gem. § 18b Abs. 2 BAföG kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ein Teilerlass nur noch für diejenigen Geförderten gewährt werden, die die Abschlussprüfung bis zum 31.12.2012 bestanden haben.  
    
>>>

Freiversuch für bestandene Klausuren B.Sc.

Nachdem der Freiversuch gesetzt ist, kann man die bestandene Klausur aus programmtechnischen Gründen in der Leistungsübersicht nicht mehr sehen. Das Setzen eines Freiversuches ersetzt nicht die Anmeldung zur Klausur während der  Anmeldetermine.

 
   
>>> EUCOR - Infos ... hier ...
   
>>> Diplom: Es gibt kein drittes Wahlfach!!! Nach § 16,5 VWL-Diplomprüfungsordnung kann auf Antrag ein Ergänzungsfach genehmigt werden.
Es ist nicht genehmigt bereits bestandene Prüfungen in ein Ergänzungsfach umzubuchen.
   
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Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass dem Prüfungsamt aus Datenschutzgründen untersagt ist, Notenübersichten per E-mail zu versenden. Ebenso diese als PDF oder in sonstigem digitalem Format weiter zu geben.

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Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Prüfungsamtmitarbeiter/innen nicht authorisiert sind
Übersetzungen von Diplom-Zeugnissen zu erstellen bzw. zu beglaubigen. Bitte wenden Sie sich dazu an ein Übersetzungsbüro.

 

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