Diplom
Formulare für den Diplomstudiengang VWL
Mit dem 23. BAföG-Änderungsgesetz vom 27.10.2010 wurde die Möglichkeit des Teilerlasses des erhaltenen Dahrlehens aufgrund guter Leistungen oder schnellen Studiums aufgehoben. Gem. § 18b Abs. 2 BAföG kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ein Teilerlass nur noch für diejenigen Geförderten gewährt werden, die die Abschlussprüfung bis zum 31.12.2012 bestanden haben.
Freiversuche für Nichtbestandene Prüfungen
Anrechnung von Fehlversuchen (Aushang)
