Das erste Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich (auch EHFRUG genannt) sieht neue Personalkategorien im Mittelbau vor, unter anderem die des Akademischen Mitarbeiters. Diese Gruppe entspricht in etwa dem, was man landläufig als "Mittelbau" bezeichnet. Je nachdem, welche Aufgaben man schwerpunktmäßig übernimmt - Forschungsaufgaben, Lehraufgaben oder Verwaltungsaufgaben - verändert sich die Zahl der Lehrdeputate. So sind für Akademische Mitarbeiter, die ausschließlich in der Lehre tätig sind, bis zu 25 SWS vorgesehen. Und rechnet man den so genannten "Anrechnungsfaktor" mit ein (manche Veranstaltungen, z.B. sprachpraktische Übungen, können mit 0,5 gewichtet werden) dann kommt man auf die unglaubliche Zahl von 50 Stunden pro Woche. Wie verträgt sich das mit dem Anspruch einer Exzellenz in der Lehre?
In den kommenden Monaten sollen nun die Hochschulen (im Einzelfall heißt dann wohl die Dekane) für jeden betroffenen Beschäftigten eine Dienstaufgabenbeschreibung (DAB) erstellen. Dabei stellen sich jedoch aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen Gesetze, Rechtsverordnungen und historisch gewachsenen Vielfalt von Arbeitsverträgen viele Fragen, denen in dieser Veranstaltung nachgegangen werden soll:
- Kann das künftige Lehrdeputat einfach festgelegt werden? Von wem?
- Welchen Stellenwert haben Festlegungen im Arbeitsvertrag?
- Wie sieht eine typische DAB eigentlich aus?
- Gibt es "typische" Fälle mit empfehlendem Charakter?
- Welche sonstigen Tätigkeiten außer der reinen Lehrtätigkeit sind zu berücksichtigen?
- Welche Rolle spielen Studienpläne und ECTS?
- Auf was müssen Dienstvorgesetzte und Betroffene achten bei der DAB?
Es informieren:
Christoph Klein-Brabender (GEW, Uni Tübingen)
Achim Brötz (GEW, Uni Mannheim, Personalrat)
Helmut Waller (GEW, Uni Freiburg, Personalrat)