In den laufenden Tarifverhandlungen haben die Arbeitgeber es auch nach zwei Verhandlungsrunden nicht für nötig befunden, ein Angebot vorzulegen. Deshalb ist es jetzt wichtig, den Forderungen mehr Nachdruck zu verleihen:
- 8% mehr, mindestens aber 200 Euro
- 120 Euro für Auszubildende
- eine Laufzeit von 12 Monaten
- Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten/innen der Länder und Gemeinden
Die Beschäftigten im Länderbereich dürfen von der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung nicht abgehängt werden. Schon jetzt liegen sie 5% hinter den Beschäftigten des Bundes und der Kommunen, die sich mit den Arbeitgebern bereits geeinigt haben.
Streiks, auch Warnstreiks, sind ein verfassungsrechtlich geschütztes Mittel zur Durchsetzung von Forderungen. Streikende dürfen durch ihre Teilnahme an einem Streik (oder Warnstreik) keine Nachteile haben. Man muss lediglich den Arbeitgeber vorher informieren, dass man streikt. Bei einer Teilnahme von über vier Stunden am Streik wird an Gewerkschaftsmitglieder Streikgeld ausgezahlt.
Alle Streikenden treffen sich am 9. Februar 2009 um 8.00 Uhr im DGB-Haus, Hebelstraße 10, Untergeschoss. Um 12.00 Uhr findet dann im Kolpinghaus in der Karlstraße eine zentrale Kundgebung statt.
Die Gewerkschaften fordern alle Tarifbeschäftigten zur Teilnahme am Warnstreik auf. Beamte/innen, die nicht streiken dürfen, können im Rahmen ihrer Mittagspause an der Kundgebung im Kolpinghaus teilnehmen.
Vgl. dazu auch die Hinweise unter: www.personalrat.uni-freiburg.de