Häufige Fragen
Kann ich mich für die B.A. Studiengänge "Politikwissenschaft" und "Angewandte Politikwissenschaft" gleichzeitig bewerben?
"Sie können einen Hauptantrag und bis zu zwei Hilfsanträge stellen. Werden in den Hilfsanträgen Studienfächer genannt, die zulassungsbeschränkt sind, ist zu beachten, dass hier nur dann eine Zulassung erfolgen kann, wenn bereits alle Bewerber, die diese Studiengänge im Hauptantrag genannt haben, zugelassen sind. Da die Zahl der Bewerber in zulassungsbeschränkten Studiengängen in der Regel so hoch ist, dass nicht einmal alle Hauptantragsbewerber zugelassen werden können, bestehen bei Nennung eines zulassungsbeschränkten Studiengangs im Hilfsantrag nur geringe Zulassungschancen."
Wie viele Studienplätze werden in den Studiengängen vergeben?
- BA HF Politikwissenschaft : 70 Studienplätze
- BA NF Politikwissenschaft: 15 Studienplätze
- Polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelor Politikwissenschaft: 30 Studienplätze
- BA HF Angewandte Politikwissenschaft: 15 Studienplätze (15 weitere Plätze werden vom IEP Aix-en-Provence vergeben)
(Stand WiSe 2017/18)
Was ist die rechtliche Grundlage für die Auswahlverfahren?
- Auswahlsatzung für das BA Hauptfach Politikwissenschaft
- Auswahlsatzung für das BA Nebenfach Politikwissenschaft
- Auswahlsatzung für Politikwissenschaft im polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelostudiengang
- Auswahlsatzung für den BA Angewandte Politikwissenschaft
- Zulassungsordnung für den Master-Studiengang Politikwissenschaft
Wie kann ich herausfinden, ob der Studiengang für mich geeignet ist?
Zur Studienorientierung empfehlen wir den Selbsttest des Landes Baden-Württemberg oder das fachspezifische Self-Assessment der Universität Mannheim