Informationen zum Außenpraktikum
Ab sofort ist das Prüfungsamt für die Anerkennung von Außenpraktika und die Praktikumsbescheinigung zuständig.
Bitte entnehmen Sie alle weiten Informationen dem Merkblatt.
Füllen Sie zur Anerkennung bitte den entsprechenden Praktikumsbericht aus.
Laut Prüfungsordnung vom 19.07.2002 der Universität Freiburg für den Diplomstudiengang Psychologie ist im zweiten Prüfungsabschnitt eine berufspraktische Tätigkeit in Form eines so genannten Außenpraktikums abzuleisten. Es können ein Halbjahrespraktikum oder zwei Praktika von insgesamt 14 Wochen absolviert werden. Dabei muss die Mindestdauer eines einzelnen Praktikums 6 Wochen betragen. Nähere Informationen können dem Studienplan (s. unten) entnommen werden.
