Informationen zu Hochschulwechsel und Quereinstieg
Bei einem Hochschulwechel oder Quereinstieg müssen verschiedene Dinge beachtet werden. Diese Seite soll Ihnen einen Überblick über wichtige Kriterien geben.
Bitte beachten Sie: Wegen der Umstellung auf den Bachelor-Studiengang sind weder Hochschulwechsel noch Quereinstiege in den Diplomstudiengang mehr möglich. Weiterhin ist kein Übergang vom Diplom in den Bachelor oder umgekehrt vorgesehen.
Nachweis von 8 ECTS aus höchstens 2 unterschiedlichen Modulen des Bereichs Grundlagenfächer |
Nachweis des Moduls Deskriptive Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie aus dem Bereich Methodenfächer im Umfang von 6 ECTS |
Bei Ranggleicheit entscheidet die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, hilfsweise das Los.
Nachweis von 16 ECTS aus unterschiedlichen Modulen des Bereichs Grundlagenfächer |
Nachweis des Moduls Deskriptive Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie aus dem Bereich Methodenfächer im Umfang von 6 ECTS |
Nachweis des Moduls Inferenzstatistik aus dem Bereich Methodenfächer im Umfang von 6 ECTS |
Bei Ranggleicheit entscheidet die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, hilfsweise das Los.
Nachweis von 24 ECTS aus unterschiedlichen Modulen des Bereichs Grundlagenfächer |
Nachweis des Moduls Deskriptive Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie aus dem Bereich Methodenfächer im Umfang von 6 ECTS |
Nachweis des Moduls Inferenzstatistik aus dem Bereich Methodenfächer im Umfang von 6 ECTS |
Nachweis des Moduls Versuchsplanung aus dem Bereich Methodenfächer im Umfang von 6 ECTS |
Bei Ranggleicheit entscheidet die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, hilfsweise das Los.
Nachweis von 40 ECTS aus mindestens 4 unterschiedlichen Modulen des Bereichs Grundlagenfächer |
Nachweis des Moduls Deskriptive Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie aus dem Bereich Methodenfächer im Umfang von 6 ECTS |
Nachweis des Moduls Inferenzstatistik aus dem Bereich Methodenfächer im Umfang von 6 ECTS |
Nachweis des Moduls Versuchsplanung aus dem Bereich Methodenfächer im Umfang von 6 ECTS |
Nachweis von weiteren 12 ECTS aus dem Bereich Methodenfächer |
Nachweis von 8 ECTS aus einem Modul Anwendungsfächer |
Nachweis über ein Berufspraktikum mit einer Dauer von mindestens 8 Wochen |
Bei Ranggleicheit entscheidet die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, hilfsweise das Los.