Informationen für FH-Absolventen
Unter bestimmten Voraussetzungen können FH-Absolventen mit FH-Diplomabschluss oder Bachelor- und Master-Abschluss von einer FH an der Technischen Fakultät promovieren:
Aufgrund der Promotionsordnung der Fakultät können Fachhochschulabsolventen als Doktoranden angenommen werden, wenn ihre Abschlussnote mindestens 2.0 und ihre Eignung in einem so genannten Eignungsfeststellungsverfahren festgestellt worden ist.
Das Eignungsfeststellungsverfahren darf laut Promotionsordnung zwei Semester nicht überschreiten.
Hierfür sind folgende Unterlagen nötig:
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2 Gutachten von FH-Professoren
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Kopie des FH-Abschluss-Zeugnis
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Lebenslauf
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Antrag auf Annahme mit einem ausgearbeiteten Plan, (Betreuer und Studiendekan sollten dies zusammen besprechen) welche Vorlesungen der Kandidat besuchen soll (s. unten)
Darüber hinaus enthält die Promotionsordnung keine weiteren Vorgaben.
Es sollen von dem FH-Absolventen Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von etwa 24 SWS gefordert werden, davon jeweils etwa die eine Hälfte im Grundlagenbereich und die andere Hälfte im Bereich des Gebietes, in dem die Dissertation angefertigt werden soll.
Die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen wird durch studienbegleitende Prüfungen nachgewiesen. Es gibt keine davon unabhängige, punktuelle Abschlussprüfung für einzelne LV oder das Eignungsfeststellungsverfahren insgesamt. Die erzielten Noten der Einzelprüfungen spielen keine Rolle. (Eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme genügt.)
Der beim Promotionsausschuss zu stellende Antrag soll das vom Kandidaten geforderte Programm, die Prüfungsmodalitäten und auch den Zeitraum, in dem die Leistungen erbracht werden sollen, festlegen. Letzteres ist u. a. deshalb erforderlich, weil FH-Absolventen sich jederzeit, also auch während der Vorlesungszeit in einem bereits laufenden Semester, um die Annahme als Doktorand bewerben können.
