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Master

Der Masterabschluss stellt einen weiteren berufsqualifizierenden Abschluss dar. Zulassungsvoraussetzung für Masterstudiengänge ist in jedem Fall ein erster berufsqualifizierender Abschluss (z.B. Bachelor, Diplom, Magister oder ein Staatsexamen). Die Zulassung zum Masterstudium kann von weiteren Kriterien abhängig gemacht werden.
Masterabschlüsse berechtigen grundsätzlich zur Promotion, ein Eignungsfeststellungsverfahren findet nicht statt.

 

Master of Science in den Studiengängen

 

Zulassungskriterien, Prüfungsordnungen, Studienpläne

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