Energie
Elektrizität
Zur Analyse des Elektrizitätssektors sind die vertikale Struktur des Sektors und die ökonomischen Eigenschaften der einzelnen Stufen der Wertschöpfungskette zu betrachten: Mit Erzeugung ist die Produktion elektrischer Energie durch verschiedene Kraftwerkstypen gekennzeichnet. Diese Stufe der Wertschöpfung ist als grundsätzlich wettbewerbsfähig zu charakterisieren, da die Größenvorteile in der Erzeugung ausgeschöpft sind. Die Übertragungsebene teilt sich in verschiedenen Netzebenen zum Transport elektrischer Energie. Sämtliche Netzebenen weisen hierbei sowohl Verbundvorteile als auch sunk costs auf, was sie als monopolistischer Engpassbereich identifiziert. Der Stromverkauf hingegen ist wiederum eine wettbewerbliche Funktion. Die Nutzung der monopolistischen Netzinfrastruktur stellt also den wesentlichen Inputfaktor für die wettbewerblichen Teilbereiche dar. Wettbewerb bei Stromerzeugung und Verkauf ist nur möglich, wenn der diskriminierungsfreie Zugang zur Infrastruktur zu einem angemessenen Preis gewährleistet ist. Vertikal integrierte Netzbetreiber können daher einen Anreiz haben, den Zugang zu ihrer Infrastruktur für Dritte zu erschweren oder eine monopolistische Nutzungsgebühr fordern. Die Bepreisung der Netznutzung muss berücksichtigen, dass der Stromfluss im Netz aufgrund der physikalischen Gegebenheiten nur bedingt steuerbar ist. Dies hat zur Folge, dass eine streckenabhängige Tarifierung nicht adäquat erscheint und somit zumeist punktuelle Anschlusstarife als Netznutzungsentgelte gewählt werden.
Der Anstoß für die Marktöffnung in Deutschland ging von der EU-Direktive 96/92/EC aus, die verpflichtende Mindestvorgaben zur Liberalisierung des Sektors in den Mitgliedstaaten der EU enthält. Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes zum 29. April 1998 wurde der Markt vollständig dem Wettbewerb geöffnet. Vertikal integrierte Unternehmen wurden zur getrennten Rechnungslegung für die einzelnen Aktivitäten verpflichtet. Daneben hat Deutschland als einziger Mitgliedsstaat auf die Einrichtung einer Regulierungsbehörde verzichtet und somit anstelle des so genannten regulierten Netzzugangs (regulated third party access) den verhandelten Netzzugang (negotiated third party access) gewählt. Die Konditionen des Netzzugangs und Ansätze zur Entgeltberechnung wurden von Vertretern der Industrie und Großverbrauchern in den so genannten Verbändevereinbarungen festgelegt. Mit der neuen EU-Richtlinie 2003/54/EC schreitet die Liberalisierung des Strommarktes voran: Eine Regulierungsbehörde, weitergehende Unbundling-Maßnahmen und die Marktöffnung für alle Endkunden bis 2007 sind von den Mitgliedsstaaten zu implementieren. Einem europäischen Binnenmarkt für Strom stehen u.a. Kapazitätsprobleme an Interconnectoren entgegen. Mit der Verknüpfung der Frage von Investitionsbedarf und Versorgungssicherheit rückt zudem eine neue Herausforderung für liberalisierte Märkte in den Vordergrund.
